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OLG Hamburg, 18.06.2002 - 11 U 229/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Mitursächlichkeit der Maklerleistung für den Vertragsschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 839
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09
Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss …
Größerer zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Abschluss schadet nicht (OLG Hamburg ZMR 2002, 839). - OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12
Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers
Auch der Zeitablauf zwischen der Nachweistätigkeit der Klägerin und dem Abschluss des Kaufvertrags am 27.03.2012 spricht nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit der Klägerin, denn größerer zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Abschluss schadet nicht (…Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 48; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.06.2002, Az.: 11 U 229/01, wonach allein der Zeitablauf von drei Jahren zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit des Maklers spricht).